Mitglieder-Bestandserhebung

Die Sportvereine im LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) erfassen einmal jährlich ihre Mitgliederzahlen im Rahmen der sogenannten Bestandserhebung. Diese Erhebung erfüllt wichtige statistische und sportpolitische Funktionen. Sie bildet unter anderem die Grundlage für:

  • die Analyse der Mitgliederentwicklung in den Vereinen,
  • die Berechnung von Beiträgen,
  • weitere organisatorische und planerische Entscheidungen im organisierten Sport.

Alle Vereine sind verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar die Mitgliederzahlen auf elektronischem Wege in die neue Portallösung (Phönix II) des LSB einzutragen. Erfasst wird dabei der Mitgliederbestand zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres.

Für das Verfahren ist ein Zugang zur LSB-Portallösung notwendig. Neue Nutzer*innen müssen sich zunächst hier registrieren und anschließend die Berechtigungen für ihren Verein beantragen. Für die Bestandserhebung gilt die „Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung und zur Datenpflege im LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB)“. Alle weiteren Informationen, sowie wichtige Download-Dokumente dazu finden Sie hier! Unter anderem:

  • Richtlinie zur Durchführung von Bestandserhebung und zur Datenpflege (2026)
  • Richtlinie zur Durchführung von Straf- und Ordnungsmaßnahmen im LSB (2025/2026)
  • Merkblatt Bestandserhebung 2026 Sportaktivitätenliste 2026
  • LSB-Net

Zu beachten ist insbesondere:
  • Die Bestandserhebung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege (online)
  • Die Erhebung muss spätestens am 31. Januar des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein
  • Die Nichteinhaltung dieser Frist kann nach der LSB-Satzung zum Ausschluss des Vereins führen
  • Nach Beendigung der Bestandserhebung können die gemeldeten Mitgliederzahlen nicht mehr verändert werden
  • Bei unvollständiger oder verspäteter Dateneingabe kann nach § 10 Absatz 1 der KSB-Satzung ein Ordnungsgeld von bis zu 300 € erhoben werden

Mögliche Unterstützungen für die Bestandserhebung: