Juleica

Ausbildungskonzeption

Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit.
In der Ausbildung geht es um die Gestaltung von Angeboten, die sich an den Interessen von Kindern und Jugendlichen orientieren und über den "normalen" Übungs- und Trainingsbetrieb hinausgehen. Die eigene Rolle als Leiterin bzw. Leiter einer Gruppe, pädagogische Aspekte, Jugendschutz und Rechtsfragen werden ebenso thematisiert, wie die Beteiligungsmöglichkeiten und Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen im Verein und die Organisation und Finanzierung von Jugendfreizeiten und Projekten.
Zusätzlich gibt es eine Sammlung an ganz praktischem "Handwerkszeug" in Form von Spielen und anderen Bewegungsaktionen.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung, die Unterschrift einer Verhaltensrichtlinie sowie der Nachweis eines Erste-Hilfe-Scheins sind Voraussetzung für die Beantragung der Juleica.


Umfang

60 LE á 45 Minuten sind bspw. an zwei bis drei bis Wochenenden zu absolvieren.
Auch möglich ist eine Blockveranstaltung in den Schulferien.


Wer kann teilnehmen?

Jugendliche und Erwachsene im Alter von 16 bis 60+, die sich in der Vereinsjugendarbeit engagieren oder zukünftig engagieren möchten.
(Sportassistentinnen und Sportassistenten können bereits mit 15 Jahren teilnehmen, erhalten die Juleica aber erst mit 16 Jahren.)


Wissenswertes

Die Juleica soll zusätzlich die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen und ist deshalb mit einer Reihe von Rechten und Vergünstigungen wie die Inanspruchnahme von Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports, Freistellung vom Unterricht, Fahrpreisermäßigungen, Zuschüssen etc.  verbunden.
Außerdem haben TN, die ihre Ausbildung bei der Sportjugend Niedersachsen oder bei einer Kreis- bzw. Stadtsportjugend absolviert haben, die Möglichkeit die ÜL-C Ausbildung Breitensport (sportartenübergreifend) auf 80 LE zu verkürzen.


Gültigkeit / Verlängerung

Die Card ist drei Jahre gültig und wird nach dem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung (mind. 11 LE) neu ausgestellt.