Bezuschussung von lizenzierten Übungsleiter:innen und Trainer:innen in Sportvereinen


Mit Inkrafttreten der aktuellen Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte Übungsleiterinnen, Trainerinnen bzw. Übungsleiter und Trainer bei Vereinen zum 01.01.2020, wurde das Verfahren der Beantragung grundlegend geändert.

Jeder Sportverein benötigt für die Beantragung einen dafür freigeschalteten Zugang zum LSB-Net. Falls Ihr Sportverein über keinen solchen Zugang verfügen sollte oder der bestehende noch nicht für die Bearbeitung der ÜL/T-Bezuschussung freigeschaltet sein sollte, können Sie HIER die entsprechenden Angaben eintragen, eine PDF generieren und uns das Formular unterschrieben und gestempelt zukommen lassen (per Post oder eingescannt per Email).

Bitte beachten Sie:
  • dass die Eintragungen ab dem 15.03. des Förderjahres möglich sind
  • dass die Eintragungen bis spätestens 31.05. des Förderjahres gemacht sein müssen. Sind bis zu diesem Datum keine Eingaben gemacht worden, wird Ihr Verein für das gesamt Förderjahr keine Zuschüsse erhalten können!
  • dass spätestens am 31.05. ein Freistellungsbescheid, der mindestens bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des zweiten Teilbetrages (20.12. des Förderjahres) gültig ist, für Ihren Verein vorliegen und durch den KSB eingetragen sein muss.
  • dass Änderungen an den Eintragungen nach dem 31.05. nicht mehr vorgenommen werden können.
  • WICHTIG: Die richtlinienkonforme Mittelverwendung muss bis spätestens 31.01. des Folgejahres im LSB-Net bestätigt werden (Ausschlussfrist!).



Ansprechpartner in der KSB-Geschäftsstelle ist Henning Schillmöller
Email: h.schillmoeller@ksbhameln-pyrmont.de
Telefon: 05151-956206