Richtlinie zur Sportgeräteförderung des KSB Hameln-Pyrmont



Fördergegenstand

Der Kreissportbund Hameln-Pyrmont stellt im Jahr 2026 finanzielle Mittel für die Förderung von Sportgeräten zur Verfügung. Förderfähig ist die Neuanschaffung von Sportgeräten und Sportmaterialien für den Trainings-, Wettkampf- und Freizeitbereich. Verbrauchsmaterialien sind von der Förderung ausgeschlossen.


Förderbedingungen

  1. Antragsberechtigt sind alle ordentlichen Mitgliedsvereine des KSB Hameln-Pyrmont
  2. Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss
  3. Der maximale Zuschuss beträgt 1.000 € pro Verein
  4. Der Verein hat einen Eigenanteil in Höhe von einem Drittel der Gesamtkosten zu tragen
  5. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
  6. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Windhundprinzip (Eingang der vollständigen Anträge)
  7. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
  8. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizufügen

Berechnung des Eigenanteils

Bei der maximalen Förderung von 1.000 € ergibt sich folgende Kostenaufteilung:
  • Gesamtkosten: 1.500 €
  • Eigenanteil Verein (1/3): 500 €
  • Förderung KSB (2/3): 1.000€

Antragsstellung

Der vollständig ausgefüllte Förderantrag ist zusammen mit einem Kostenvoranschlag per E-Mail an info@ksbhameln-pyrmont.de zu senden. Der KSB Hameln-Pyrmont informiert die Antragsteller zeitnah über die Entscheidung im Bewilligungsverfahren.

Auszahlung der Fördermittel

Nach der Anschaffung des Sportgeräts ist die entsprechende Rechnung per E-Mail beim KSB Hameln-Pyrmont einzureichen. Die Auszahlung der bewilligten Fördersumme erfolgt auf das in Phönix angegebene Vereinskonto.

Öffentlichkeitsarbeit

Zur begleitenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kann nach erfolgter Anschaffung ein Fototermin zwischen dem Verein und dem KSB Hameln-Pyrmont abgestimmt werden.