Richtlinie zur Sportgeräteförderung des KSB Hameln-Pyrmont
Fördergegenstand
Der Kreissportbund Hameln-Pyrmont stellt im Jahr 2026 finanzielle Mittel für die Förderung von Sportgeräten zur Verfügung. Förderfähig ist die Neuanschaffung von Sportgeräten und Sportmaterialien für den Trainings-, Wettkampf- und Freizeitbereich. Verbrauchsmaterialien sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderbedingungen
- Antragsberechtigt sind alle ordentlichen Mitgliedsvereine des KSB Hameln-Pyrmont
- Die Förderung erfolgt als Festbetragszuschuss
- Der maximale Zuschuss beträgt 1.000 € pro Verein
- Der Verein hat einen Eigenanteil in Höhe von einem Drittel der Gesamtkosten zu tragen
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
- Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Windhundprinzip (Eingang der vollständigen Anträge)
- Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
- Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizufügen
Berechnung des Eigenanteils
Bei der maximalen Förderung von 1.000 € ergibt sich folgende Kostenaufteilung:
- Gesamtkosten: 1.500 €
- Eigenanteil Verein (1/3): 500 €
- Förderung KSB (2/3): 1.000€
Antragsstellung
Der vollständig ausgefüllte Förderantrag ist zusammen mit einem
Kostenvoranschlag per E-Mail an
info@ksbhameln-pyrmont.de zu senden. Der KSB Hameln-Pyrmont informiert die Antragsteller zeitnah über die Entscheidung im Bewilligungsverfahren.
Auszahlung der Fördermittel
Nach der Anschaffung des Sportgeräts ist die entsprechende
Rechnung per E-Mail beim KSB Hameln-Pyrmont einzureichen. Die Auszahlung der bewilligten Fördersumme erfolgt auf das in Phönix angegebene Vereinskonto.
Öffentlichkeitsarbeit
Zur begleitenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kann nach erfolgter Anschaffung ein Fototermin zwischen dem Verein und dem KSB Hameln-Pyrmont abgestimmt werden.